Sterbehilfe – wie ist der Kanton Luzern vorbereitet?

Der Begriff der Sterbehilfe umfasst verschiedene Formen von «Hilfe zum Sterben» und beschreibt eine Thematik, die immer mehr in den Fokus der breiten Öffentlichkeit rückt. FDP-Kantonsrätin Helen Schurtenberger (Menznau) möchte vom Luzerner Regierungsrat deshalb erfahren, wie der Kanton Luzern darauf vorbereitet ist.

Unter den Sammelbegriff der Sterbehilfe fallen die Sterbebegleitung und die damit verbundenen palliativmedizinischen Tätigkeiten sowie die Suizidhilfe, auch Freitodbegleitung genannt. Bei der Sterbebegleitung und den dazugehörigen palliativmedizinischen Tätigkeiten handelt es sich um medizinische, mitmenschliche und seelsorgerische Massnahmen, die das Sterben für die betroffene Person und Ihre Nahestehenden erleichtert, ohne dass dabei das Leben verkürzt wird.

Die rechtliche Voraussetzungen rund um das Thema der Sterbehilfe sind komplex. Das Recht, die Art und den Zeitpunkt des eigenen Sterbens zu bestimmen, kommt grundsätzlich allen Menschen in der Schweiz und in Europa zu, nachdem das Schweizerische Bundesgericht (2006) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (2011) dies bestätigt haben. Zur Gewährung einer rechtlich zulässigen Freitodbegleitung bzw. Suizidhilfe müssen stets die Urteilsfähigkeit der betroffenen Person, mögliche Alternativen und der unbeeinflusste Sterbewunsch selbst berücksichtigt werden sowie schliesslich jene Handlung, welche den Tod herbeiführt.

Die Würde des Menschen und seine Lebensqualität stehen dabei immer an erster Stelle. Einsamen verzweifelten Suiziden und Suizidversuchen muss vorgebeugt werden. Der Ausgangspunkt eines erfolgreichen Schutzes des Lebens und der Verbesserung sowie Sicherung von Lebensqualität ist ein liberaler Ansatz, der das Individuum respektiert. Das wichtigste Ziel ist die Lebensqualität wiederherzustellen und zu sichern. Ein wichtiger Bestandteil zur Verbesserung der Lebensqualität ist die Freiheit, über das eigene Leben und sein Lebensende selber entscheiden zu können.

Aus diesen Gründen möchte FDP-Kantonsrätin Helen Schurtenberger (Menznau) von der Regierung wissen, ob verbindliche Zahlen zum Anteil von Freitodbegleitungen durch Suizidhilfeorganisationen an der Gesamtzahl der Todesfälle im Kanton Luzern verfügbar sind. Weiter gilt es zu klären, ob der Kanton Institutionen wie Sterbehospize, freischaffende oder organisierte Sterbebegleiter, Palliativzentren, die Kirchen oder Suizidhilfeorganisationen aktiv in ideeller oder finanzieller Hinsicht unterstützt und wie er sich verschiedenen Angeboten im Rahmen von «Hilfe zum Sterben» vorstellen kann. Schurtenberger erfragt zudem Informationen zur Entkriminalisierung der Thematik durch den Kanton Luzern.

Weitere Details entnehmen Sie dem Vorstoss.