Weiterentwicklung der Härtefall-Massnahmen gefordert

FDP-Kantonsrat Gaudenz Zemp fordert mit überparteilicher Unterstützung die Weiterentwicklung der Massnahmen für besonders stark von der Krise betroffenen Firmen. Insbesondere sei umgehend zu prüfen, ob die Liquiditätshilfen durch Vergütungen von angelaufenen Fixkosten ergänzt werden sollten. Zemp erwartet weiter eine Klärung, wie künftig Anpassungen auf Ebene Bund noch schneller in kantonale Massnahmen umgesetzt werden können. Letztlich fordert er abhängig von den Entwicklungen auf Ebene Bund nötigenfalls umgehend ein 3. Dekret.

Die Regierung hat die Forderungen des überparteilichen Postulats 482 weitgehend umgesetzt und sie legt mit dem 2. Dekret eine stark optimierte Lösung vor. Die darin vorgesehene Liquiditätshilfe ist sinnvoll. In Anbetracht der wirtschaftlichen Situation der betroffenen Firmen und der grossen Dynamik auf Ebene Bund soll diese aber umgehend weiterentwickelt werden.

Dabei sind gemäss Zemp diverse Problemfelder zu klären und Lösungsansätze aufzuzeigen:

  • Erfüllt die Liquiditätshilfe (prospektiv) das Anliegen einer Vergütung angelaufener Fixkosten (retrospektiv) oder braucht es Ergänzungen?
  • Ist den betroffenen Betrieben besser geholfen, wenn ihnen - wie zum Beispiel in den Kantonen AG, BE, BL oder GR - mittels À-fonds-perdu-Beiträgen Fixkosten vergütet werden, welche im 2020 angefallen sind?
  • Wie kann sichergestellt werden, dass die Härtefallregelung trotz laufenden Änderungen des Umfelds sowohl horizontal (zwischen den Kantonen, zwischen den Branchen) als auch vertikal (zwischen den vom Bund und den vom Kanton verwalteten Fällen) permanent stimmig ist?
  • Wie lässt sich der Anpassungsprozess beschleunigen und die Lösungen jeweils schneller auf Entscheide in Bern adaptieren? Wäre eine Sondersession angezeigt?
  • Welche Strategie ist zu verfolgen, um den betroffenen Branchen schnellstmöglich zu Umsätzen zu verhelfen?
  • Wie lässt sich die Kommunikation und die Erläuterung der gewählten Lösungen optimal konzipieren?

Bei der Entwicklung adäquater Lösungsansätze sei Branchenwissen nötig und die Perspektive der Sozialpartner müsse frühzeitig einfliessen. Deshalb solle dieser Prozess in enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden Verbänden erfolgen. Die Resultate sollen im Anschluss öffentlich kommuniziert und mit den nötigen Erläuterungen begleitet werden.

Bei der späteren Kommunikation der Entscheide an die betroffenen Firmen sollen die angewandten Kriterien und Parameter transparent und nachvollziehbar sein. Dazu soll es ein proaktives und zielgruppengerechtes Kommunikationskonzept erarbeitet werden.